RA BOOT HAMBURG
Optionen:  » E-MAIL   » SITEMAP    
Sie sind hier:Home / Kosten / Erstberatung
 
 

KOSTEN

Erstberatung

 
Seit  dem Jahr 2006 sollen Rechtsanwälte mit ihren Mandanten  für eine Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung treffen. Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung darf der Anwalt nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer verlangen. Dieser Betrag darf, wenn der Mandant  Verbraucher ist nicht überschritten werden. 
Auch bei der Erstberatungsgebühr muss der Umfang der Tätigkeit und der Wert des Beratungsgegenstandes berücksichtigt werden, so dass eine Erstberatungsgebühr auch deutlich unter den genannten 190,00 Euro liegen kann. Bei einem weiteren Tätigwerden in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr mit den weiter entstehenden Gebühren verrechnet. Sofern jedoch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, kann die Anrechnung der Gebühren ausgeschlossen werden
 
 

 

 

 
 

 



Rechtsanwalt Matthias Boot Budapester Str. 32 20359 Hamburg
E-Mail: service@Ra-Boot.de